Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Ein Einwohner fragt nach, warum keine Einwände der Gemeinde gegen das geplante Bauvorhaben in der Teichstraße 9 vorgebracht wurden, obwohl dieses 3 Stockwerke mit 16 Wohneinheiten beinhaltet. Ein Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde des Kreises Ostholstein hätte auf Nachfrage seine Verwunderung hierüber geäußert. Weiterhin bittet er um Mitteilung, wer über diese Zustimmung entscheidet.
Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass die Baugenehmigungen vom Kreis Ostholstein erteilt werden. Zudem befinden sich in der näheren Umgebung ähnlich große Bauten sowie Gewerbe.
Amtsbeschäftigte Ganzert ergänzt, dass das gemeindliche Einvernehmen ausschließlich auf Grund von bauplanerischen Gründen versagt werden darf. In diesem Fall nur, sofern sich das Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung nicht in die Umgebung einfügt. Bei nicht rechtmäßig versagtem Einvernehmen können Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde Großenbrode geltend gemacht werden; das Einvernehmen kann ersetzt werden.
Bürgermeister Reise fügt hinzu, dass sich das Gremium in der kommenden Sitzung mit einer möglichen Überplanung der hier bestehenden Abrundungssatzung beschäftigen wird. Hier wird auch über die zuzulassenden Nutzungen zu beraten sein, insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit von Ferienhäusern u.ä. Positiv sehe er die Schaffung von Wohnraum durch die Realisierung dieses Bauvorhabens.
Eine weitere Einwohnerin fragt zum gleichen Thema, warum die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht von einem Gremium, z.B. durch den Bau- und Umweltausschuss, getroffen wird.
Amtsbeschäftigte Ganzert erklärt, dass die Zuständigkeit des Bürgermeisters in der Hauptsatzung geregelt sei, damit ist die Entscheidung eines anderen Gremiums nicht zulässig.
Ein Einwohner fragt an, warum der TOP „Bauvorhaben Am Kai“ nichtöffentlich beraten wird.
Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass dies bereits ein bekanntes Bauvorhaben sei. Sobald aber personenbezogene Daten benannt werden, ist jeder TOP nichtöffentlich zu beraten.
Gemeindevertreter Kruse erkundigt sich, ob im Zuge der Festen Fehmarnbeltquerung seitens der Gemeinde Großenbrode übergesetzlicher Lärmschutz gefordert wurde.
Bürgermeister Reise entgegnet, dass dies im Forderungskatalog enthalten sei, welcher von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.