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Auszug - Hinterlandanbindung der Bahn AG im Zuge des Baus der Festen Fehmarnbeltquerung hier: Beschlussfassung über die Forderungen der Gemeinde Heringsdorf  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Lindenhof"
Ort: Lübsche Straße 14, 23777 Heringsdorf
2019/0053 Hinterlandanbindung der Bahn AG im Zuge des Baus der Festen Fehmarnbeltquerung
hier: Beschlussfassung über die Forderungen der Gemeinde Heringsdorf
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Leitender Verwaltungsbeamter Bearbeiter/-in: Robien, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Herr Bürgermeister Raudonus schildert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und verliest den Beschlussvorschlag. Gemeindevertreter Willert führt ergänzend aus, dass eine umfangreiche Beratung in den gemeindlichen Gremien hierzu stattgefunden hat und dass nunmehr für die Gemeinde Heringsdorf eine Kompromisslösung gefunden worden ist.

 


Beschluss:
 

Folgende Forderungen der Gemeinde Heringsdorf für die Hinterlandanbindung im Zuge des Baus der FBQ sind sowohl in den Forderungskatalog des Dialogforums als auch in den Bericht an das Bundesministerium für Verkehr aufzunehmen:

 

  1. Die Wohnqualität für die Bürger/innen und der wesentliche Wirtschaftsfaktor der Region, der Tourismus, dessen derzeitige positive Entwicklung auszubauen ist, muss erhalten bleiben.

 

  1. Die Gemeinde Heringsdorf fordert die Aufhebung des BÜ Rellin inklusive Anbindung an die K 40 sowie zur Gemeindestraße nach Klötzin mit einem Ersatzbauwerk.

 

  1. Die Gemeinde Heringsdorf fordert weiterhin die Aufhebung der Bahnübergänge in Heringsdorf (BÜ Klötzin und BÜ B 501). Die Gemeinde nimmt Abstand von Trogforderungen und spricht sich für die Variante 3 (Kompromisslösung) aus. Diese beinhaltet eine Eisenbahnüberführung beim BÜ Heringsdorf/B501 sowie eine Straßenzuführung von der Gemeindestraße Am Kellerkamp zur Bundesstraße. Am Kellerkamp ist zudem eine Fahrrad- und Fußnger-Unterführung enthalten. Die Schaffung dieser Maßnahme ist für den gesamten Bäderverkehr von Neustadt in Richtung Heiligenhafen/Fehmarn von großer Wichtigkeit. Die Erstellung eines aktiven Lärmschutzes wäre bei Beibehaltung der höhengleichen Bahnübergänge nicht möglich; dieses würde zu einer unverträglichen Beeinträchtigung der Bevölkerung und der touristischen Betriebe führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Rettungsfristen über die B 501 wäre im Falle einer weiteren Höhengleichheit des BÜ nicht gewährleistet.

 

  1. Erforderliche Änderungen (Planung und Umbau) der Straßenführungen der Gemeindestraßen in den Bereichen Rellin, Klötzin sind aus Bundes- bzw. Landesmitteln (PB 09.02.17) zu finanzieren.

 

  1. Die möglichen Anteile der Gemeinde Heringsdorf an den Kosten für die Aufhebungen der Bahnübergänge und an den zusätzlichen Ersatzbauwerken sind vom Bund/Land zu übernehmen (siehe Kernforderungen im Forderungskatalog).

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

11

Davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0