Auszug - Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein hier: Stellungnahme im Beteiligungsverfahren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Bruhn verweist auf die Vorlage. Gemeindevertreter Schmidtke erläutert kurz den Inhalt des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein. Es entsteht eine kurze Aussprache bezüglich der Schaffung neuer Wohneinheiten, Ausweisung von Bauplätzen und Lückenbebauungen.
Beschluss:
Die Gemeinde Neukirchen gibt zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes folgende Stellungnahme ab:
Um bestehende Ortschaften innerhalb des Schwerpunktraumes für Tourismus und Erholung ist eine Zone von ca. 100 m von der Festsetzung von Regionalen Grünzügen freizuhalten.
Begründung:
Durch die Vorgaben unter Nr. 6.3.1 Nr. 2 und 4 ist eine Siedlungsentwicklung von Ortschaften, die nicht einer touristischen Nutzung entsprechen oder im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen, innerhalb des Schwerpunktraumes für Tourismus und Erholung durch die in den Regionalplänen festzusetzenden Regionalen Grünzügen faktisch ausgeschlossen. Um eine bauliche Entwicklung außerhalb des Tourismus nicht gänzlich zu verhindern und damit bspw. das Schließen von Baulücken zu ermöglichen, sollte eine Pufferzone um die bestehenden Ortschaften von der Festsetzung freigehalten werden. Dies ist textlich unter Nr. 2 zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 11 |
Davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |