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Auszug - Bebauungsplan Nr. 1, 13. Änderung der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister verweist auf die Beratung im Bau- und Umweltausschuss. Ohne Wortmeldungen erfolgt die Beschlussfassung.
Beschluss:
- Der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet Südstrand – Flurstück 144 – soll als Bebauungsplan nach § 13a BauGB geändert werden. Ziel der Planung ist die Aufhebung der Baulinie und deren Ersatz durch eine Baugrenze, die die bestehende Bauflucht an der Promenade aufnimmt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden.
- Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |