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Auszug - Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet) hier: Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2019/0130 Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet)
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Stadtplaner Herr Nagel erläutert die Planung sowie die eingegangenen Stellungnahmen. 
 

 


Beschluss:

  1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 24 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.

 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 r ein Gebiet östlich der A 1, rdlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung hrend der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

9

Davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0