Auszug - Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Wangels für das Gebiet des Gutes Friederikenhof, nördlich der Bundesstraße 202 und südlich der Ostsee hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Unter Verweis auf die Ausführungen des Tagesordnungspunktes 5 und der Erweiterung des Beschlussvorschlages um den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erfolgt die Beschlussfassung.
Beschluss:
1. Für das Gebiet des Gutes Friederikenhof, nördlich der Bundesstraße 202 und südlich der Ostsee wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
• Überplanung des Gutes Friederikenhof für die Vermietung von Ferienwohnungen sowie für die Errichtung von Baumhäusern auf dem Knick zur Ostsee
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
6. Es ist zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Wangels ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Sebastian Graf von Platen-Hallermund
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 9 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |