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Auszug - 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand" hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.04.2019  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 11
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Großenbrode
Ort: Am Sportplatz 1, 23775 Großenbrode
2019/0178 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand"
hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.04.2019
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende, Herr Knöfler, führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein und bittet Frau Teske um ihre Ausführungen. Frau Teske fasst das Vorhaben kurz zusammen. Ohne weitere Wortmeldungen erfolgt die Beschlussfassung.

 

 


Beschluss:
 

1.  Der Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2019 zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „dstrand“ soll wie folgt ergänzt werden: Erweiterung des Plangeltungsbereiches um das angrenzende Mischgebiet als Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung.

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann. 

3.   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden.

4.  Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

7

Davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0