Auszug - Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Großenbrode, für die Fläche östlich, südlich und westlich der Straße Am Hohen Ufer hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert kurz den Tagesordnungspunkt. Frau Teske ergänzt die Ausführungen des Vorsitzenden. Es entsteht eine kurze Diskussion.
Beschluss:
1. Für ein Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Großenbrode, für die Fläche östlich, südlich und westlich der Straße Am Hohen Ufer wird ein B-Plan aufgestellt. Es wird das folgende Planungsziel verfolgt: Schaffung eines SO-Ferienhausgebietes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Bürgermeister Jens Reise
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 7 |
Davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |