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Auszug - 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand" a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Großenbrode
Ort: Am Sportplatz 1, 23775 Großenbrode
2019/0181 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand"
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende verweist auf die Beratungen im BUA vom 17.06.2019. Es ergeht ohne weitere Aussprache folgender  
 

 


Beschluss:
 

 

  1.  Die während der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.

 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben  

      haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 12. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1r das Gebiet: "dstrand“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0