Auszug - Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt.
Bürgermeister Klodt merkt an, dass in der Lenkungsgruppe Attraktivierungsmaßnahmen am Weißenhäuser Strand, vorgeschlagen worden sei, darüber nachzudenken, ob die Tourismusabgabe gesenkt und die Kurabgabe erhöht werden könne. Dies beinhalte die beiden Vorschläge des Steuerberaters der Gemeinde.
Gemeindevertreter Blöhs verweist auf einen Pressedienst für den Bereich Weißenhaus. Danach ist auch dort eine Kurabgabe zu entrichten. Bürgermeister Klodt teilt mit, dass dies nicht so sei. Die Kurabgabe werde nur in dem Bereich bis zum Oldenburger Graben erhoben. Die Verwaltung werde sich mit dem Betreiber von Weißenhaus in Verbindung setzen.
Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender
Beschluss:
Die Kurabgabe beträgt ab dem 01.01.2020 in der Nebensaison 1,20 € und in der Hauptsaison 2,40 €.
Die im Entwurf vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand wird mit den genannten Beträgen beschlossen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 9 |
Davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |