Auszug - Planung Attraktivierungsmaßnahmen am Weißenhäuser Strand (Seebrücke, DLRG-Gebäude, Vorplatz, Zuwegung) A) Vorstellung aktuelle Planung vom Planungsbüro Mildner B) Beratung und Beschlussfassung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Klodt verweist auf die Sitzung des Umwelt-, Bau- und Wegeausschusses, in der das Projekt umfangreich vorgestellt wurde. Neben einer deutlichen Attraktivierung der Seebrücke beinhaltet die Planung auch die Verknüpfung mit einem pädagogischen Konzept. Dabei will man sich nicht mit großen Seebrückenbauprojekten vergleichen. Vielmehr will man ein in die Region passendes Projekt realisieren. Die Zwischenfinanzierung wird durch einen zinsgünstigen Überbrückungskredit gewährleistet. Gemeindevertreter Graf Platen-Hallermund ergänzt, dass zudem das Projekt über die Kurabgabe refinanziert wird. Der Protokollführer ergänzt, dass die Anträge auf Förderung nach dieser Beschlussfassung nun im Juli bei der Investitionsbank eingereicht werden können. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Das Projekt zur Attraktivierung der Seebrücke, des Vorplatzes und der Zuwegung soll auf Grundlage der vorliegenden Planung realisiert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen der Planungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu beauftragen, insbesondere die für den Förderantrag benötigte Entwurfsplanung und die dazugehörige Kostenschätzung. In der Umsetzungsphase wird die Lenkungsgruppe das Projekt weiterhin begleiten.
Die Finanzierung der Planungskosten, die in diesem Jahr anfallen, sind bereits durch den Haushalt 2019 bzw. durch den 1. Nachtragshaushalt 2019 abgedeckt. Die weiteren Planungskosten sowie die Baukosten werden im Haushalt 2020 aufgenommen bzw. durch Verpflichtungsermächtigungen für die Folgenjahre abgesichert. Gleiches gilt für die Zuwendungen für die Baumaßnahmen.
Die Kosten für die Betonsanierung DLRG und den Hochwasserschutz sowie die dafür anfallenden Planungsleistungen werden im Haushalt 2020 im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Diese Kosten sind bereits in der Kalkulation für die Höhe des Tourismusbeitrages (Kurabgabe) für 2020 berücksichtigt worden.
Der Überbrückungskredit kann erst im Haushalt dargestellt werden, wenn der Zuwendungsbescheid für die Förderung vorliegt. Erst dann stehen die Fördersumme endgültig fest und damit auch die genaue Höhe des Überbrückungskredites. Der Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten ist über einen langfristigen Kredit zu finanzieren. Somit kann im Haushalt 2020 bzw. in den Folgejahren nur eine vorläufige Finanzierung der Baumaßnahme dargestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 13 |
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: |
|
Stimmenenthaltungen: |
|
Damit ist der öffentliche Teil der Sitzung abgehandelt. Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 sollen ohne weitere Beratung beschlossen werden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt daher nicht.