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Auszug - Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule in Hansühn
Ort: Ostseestraße 23, Hansühn, 23758 Wangels
2019/0173-02 Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Urhammer, Martin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende des Geschäftsausschusses Frau Voß teilt mit, dass man sich im Geschäftsausschuss auf die Festlegung der Kurabgabe in der Hauptsaison auf 2,40 € und in der Nebensaison auf 1,20 € geeinigt habe. Es ergeht folgender

 


Beschluss:
 

Die Kurabgabe beträgt ab dem 01.01.2020 in der Nebensaison 1,20  und in der Hauptsaison 2,40 €.

Die im Entwurf vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand wird mit den genannten Beträgen beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

 

Stimmenenthaltungen: