Auszug - Erlass einer Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage. In der im Entwurf beigefügten Satzung sind die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung rot markiert. Neben redaktionellen Änderungen wurden auch Regelungen zum Datenschutz aufgenommen. Gemeindevertreter Bischoff erhält das Wort. Es werden folgende Änderungen der vorliegenden Fassung vorgeschlagen:
- Der Steuersatz für jeden weiteren Hund wird von 240,- € auf 180,- € gesenkt.
- Es werden wieder Hundesteuermarken ausgegeben.
- Bei Bedarf erfolgt die postalische Zusendung der Marken.
Gemeindevertreter Platen-Hallermund teilt mit, dass seinerzeit eine Erhöhung der Steuer-
sätze erforderlich wurde, da die Gemeinde Fehlbedarfsgemeinde war. Über die Senkung des Steuersatzes sollte daher nochmal in Zuge der Haushaltsberatungen nachgedacht werden. Auch der Aufwand für die Wiedereinführung der Hundesteuermarken sollte zunächst geprüft werden. Bürgermeister Klodt schlägt vor, die v.g. Änderungen zunächst zu beschließen. Es ergeht folgender
Beschluss:
Die im Entwurf vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Hundesteuer wird mit folgenden Änderungen erlassen:
- Der Steuersatz für jeden weiteren Hund wird von 240,- € auf 180,- € gesenkt.
- Es werden Hundesteuermarken ausgegeben.
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister, die Neufassung der Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Hundesteuer auszufertigen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 13 |
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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