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Auszug - Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Heringsdorf für ein Gebiet südlich der Lübschen Straße (K 40) und nordöstlich der Heringsdorfer Au a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Tourismusausschusses der Gemeinde Heringsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Bau-, Umwelt- und Tourismusausschuss der Gemeinde Heringsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:04 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Lindenhof"
Ort: Lübsche Straße 14, 23777 Heringsdorf
2019/0141 Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Heringsdorf für ein Gebiet südlich der Lübschen Straße (K 40) und nordöstlich der Heringsdorfer Au
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  
 

 


Beschluss:
 

 

a)      Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

Die als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

 

b)      Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für ein Gebiet südlich der Lübschen Straße und nordöstlich der Herinsdorfer Au und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

3.  Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

8

Davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0