Auszug - Strandkorbaufstellung und Bootslagerung am Strand Süssau
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Scholz erläutert, dass die Strandkorbaufstellung und auch die Bootslagerung in Süssau derzeit geduldet wird. Zur Registrierung der Eigentumsverhältnisse bei evtl. Schadensfällen sollte eine Gebühr hierfür erhoben werden. Eine Kontrolle könnte durch das dortige Personal erfolgen. Gleichzeitig sollte die weitere Suche nach einem Betreiber fortgesetzt werden.
Amtsbeschäftigte Ganzert ergänzt, dass Grundlage einer Gebührenerhebung der Erlass einer entsprechenden Satzung ist.
Beschluss:
Die Amtsverwaltung wird gebeten, eine Gebührensatzung für die Strandkorbaufstellung und die Lagerung von Booten in Süssau-Strand zu erarbeiten und Vorschläge für eine Höhe der Gebühr zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 8 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |