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Auszug - Neufassung der Satzung der Gemeinde Göhl über die Erhebung einer Hundesteuer  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:49 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungsraum neben der Turnhalle
Ort: Bahnhofstraße, 23758 Göhl
2019/0211 Neufassung der Satzung der Gemeinde Göhl über die Erhebung einer Hundesteuer
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Siems, Myriam
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt anhand der Vorlage. Aufgrund früherer Diskussionen schlägt er vor, den Steuersatz für den zweiten Hund (§ 4 Abs 1 Ziffer b der Satzung) auf 144,-- € zu reduzieren. Dies findet die Zustimmung aller Anwesenden. Es ergeht ohne weitere Wortmeldungen folgender

 


Beschluss:
 

Die im Entwurf vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Göhl über die Erhebung einer Hundesteuer wird mit dem neuen Steuersatz r den zweiten Hund in Höhe von 144,-- € beschlossen und erlassen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl ermächtigt den Bürgermeister, die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer auszufertigen.   

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

11

Davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0