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Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat hier: a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken; b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2019/0197 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat
hier: a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken; b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Stadtplaner Herr Nagel erläutert den Anwesenden die Planung. 
 

 


Beschluss:
 

        Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

Die als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

 

b)      Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

  1. Der Ent­wurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat und die Be­grün­dung wer­den in der vorliegenden Fassung ge­bil­ligt.
  2. Der Ent­wurf des Pla­nes und die Be­grün­dung sind nach § 3 Ab­satz 2 BauGB öf­fent­lich aus­zu­le­gen und die be­tei­lig­ten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Aus­legung zu be­nach­rich­ti­gen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
  3. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Ab­satz 2 BauGB durchgeführt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

9

Davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0