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Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet in Gremersdorf, südlich des Bankendorfer Weges (Bankendorfer Weg 1-3) sowie westlich BAB 1 / E 47 hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2019/0314 Bebauungsplan Nr. 25 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet in Gremersdorf, südlich des Bankendorfer Weges (Bankendorfer Weg 1-3) sowie westlich BAB 1 / E 47
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Stadtplaner erläutert den Anwesenden die Planung des Vorhabenträgers. Ein Schallschutzgutachen wurde bereits erstellt, wonach das Vorhaben möglich ist. 
 

 


Beschluss:
 

 

  1. Für ein Gebiet in Gremersdorf, südlich des Bankendorfer Weges (Bankendorfer Weg 1-3) sowie westlich der BAB 1 / E 47 wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erweiterung eines bestehenden Hotelbetriebes.

 

  1. Der Auf­stel­lungs­be­schluss ist orts­üb­lich be­kannt ­zu ­ma­chen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Un­ter­rich­tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

9

Davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0