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Auszug - 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der B 207, nördlich der Bebauung des Alten Sundweges in Gremersdorf, westlich sowie teilweise nordöstlich der Dazendorfer Au und nördlich begrenzt durch das Flurstück 5 der Flur 1/Windkoppel hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt. Hierüber wurde bereits im Bau- und Umweltausschuss ausführlich beraten.
Beschluss:
- Für ein Gebiet östlich der B 207, nördlich der Bebauung des Alten Sundweges in Gremersdorf, westlich sowie teilweise nordöstlich der Dazendorfer Au und nördlich begrenzt durch das Flurstück 5 der Flur 1/Windkoppel wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von Wohnbebauung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |