Auszug - Bebauungsplan Nr. 35 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbroder Fähre südlich der Straße Rethsollskamp, zwischen den Ferienhausanlagen hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der stellvertretenden Bürgermeister Koch übergibt die Leitung der Sitzung wieder an Bürgermeister Reise und verlässt selber, wg. Befangenheit für diesen TOP, den Saal.
Der Vorsitzende, Bürgermeister Reise erläutert kurz den TOP. Als dann ergeht ohne Wortmeldungen folgender
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbroderfähre südlich der Straße Rethsollskamp, zwischen den Ferienhausanlagen und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jörn Koch.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |