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Auszug - Antrag der Feuerwehrmitglieder Hier: Nutzung der Schulungsräume
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister verweist auf die Beratung im Geschäftsausschuss. Gemeindevertreterin Mill betont, dass das Ehrenamt nicht hoch genug angesehen werden kann und spricht sich ausdrücklich für den Beschluss aus. Gemeindevertreter Graf Platen-Hallermund befürwortet ebenfalls die Nutzungsmöglichkeiten für Mitglieder der Feuerwehr. Sodann ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeinde Wangels genehmigt den aktiven Mitgliedern, den Zweitmitgliedern inklusive der Ehrenabteilung der Feuerwehren der Gemeinde Wangels die kostenlose Nutzung der Schulungsräume der Feuerwehren der Gemeinde Wangels für private Zwecke mit folgender Vereinbarung:
- Die aktiven Mitglieder, die Zweitmitglieder sowie die Mitglieder der Ehrenabteilung der Feuerwehren der Gemeinde Wangels – nachfolgend Nutzer genannt – können die Schulungsräume der Feuerwehren der Gemeinde Wangels - nachfolgend Räumlichkeiten genannt - für vorwiegend familiäre Feierlichkeiten nutzen. Die Nutzung ist personenbezogen und wird nicht gestattet als Namensgeber. Die Veranstaltungen sind mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin mit dem Beauftragten der Gemeinde Wangels (Ortswehrführung) abzustimmen.
- Die Räumlichkeiten werden dem Nutzer im sauberen Zustand überlassen und sind nach der Veranstaltung wieder in sauberem Zustand zu übergeben. Der Fußboden ist besenrein und ggf. gewischt zu hinterlassen. Eine Übergabebesichtigung hat bis 12.00 Uhr des nächsten Tages zu erfolgen.
- Der Nutzer hat zu gewährleisten, dass durch seine Veranstaltung keine Dritten (insbesondere die Nachbarschaft) durch Lärmimmissionen gestört bzw. belästigt werden. Die entsprechenden Bestimmungen sind einzuhalten.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die Anordnungen des Beauftragten der Gemeinde Wangels (Ortswehrführung) zu befolgen.
- Der Nutzer haftet gegenüber der Gemeinde für Schäden, die durch ihn bzw. von Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen, verursacht wurden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Gemeinde von Entschädigungsansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Benutzung der Räumlichkeiten und überlassenen Gegenständen von Dritten gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 13 |
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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