Auszug - Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Heringsdorf für ein Gebiet südlich der Lübschen Straße (K 40) und nordöstlich der Heringsdorfer Au hier: a) Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende, Gemeindevertreter Willert erläutert kurz den TOP und übergibt das Wort an Bürgermeister Scholz. Dieser berichtet kurz über das Vorhaben und den aktuellen Sachstand. Das Bauende wird für 2022 erwartet.
Ein Gemeindevertreter regt an, die vom Bauvorhaben verwendete Auffahrt am Gänsemarkt, welche sich im Eigentum der Gemeinde befindet an den Bauherren zu verkaufen. Bürgermeister Scholz schlägt vor, sich nach Ende der Baumaßnahme mit einem möglichen Verkauf zu auseinander zu setzen.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit beiliegendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 12 für ein Gebiet südlich der Lübschen Straße (K 40) und nordöstlich der Heringsdorfer Au, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 8 |
Davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |