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Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat hier: a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2020/0059 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat
hier: a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert ausführlich den Tagesordnungspunkt. Sodann verliest er den Beschlussvorschlag.
 

 


Beschluss:
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit beiliegendem Abwägungsergebnis geprüft.

    Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 durch die Gemeindevertretung ist nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die Satzung ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0