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Auszug - 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der B 207, nördlich der Bebauung des Alten Sundweges in Gremerdorf, westlich sowie teilweise nordöstlich der Dazendorfer Au und nördlich begrenzt durch das Flurstück 5 der Flur 1/Windkoppel hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2020/0105 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der B 207, nördlich der Bebauung des Alten Sundweges in Gremerdorf, westlich sowie teilweise nordöstlich der Dazendorfer Au und nördlich begrenzt durch das Flurstück 5 der Flur 1/Windkoppel
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert ausführlich den Tagesordnungspunkt anhand der Vorlage.
 

 


Beschluss:
 

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet östlich der B 207, nördlich der Bebauung des Alten Sundweges in Gremersdorf, westlich sowie teilweise nordöstlich der Dazendorfer Au und nördlich begrenzt durch das Flurstück 5 der Flur 1/Windkoppel die 26. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von Wohnbebauung.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0