Auszug - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt. Er verweist hierzu auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.05.2020. Gemeindevertreter Sehmel merkt an, dass eine Ortsbegehung mit dem Kreis stattfinden und ggf. eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden sollte.
Beschluss:
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung und vorbehaltlich dessen, dass sich aus einer Vorabstimmung der FFH-Verträglichkeitsprüfung und des Umweltberichts mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein keine Änderungen ergeben, welche nicht nur redaktioneller Art sind, gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Absatz. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atals Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 4a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
- Der Vorhabenträger stellt durch Absperrvorrichtung sicher, dass der aufgenommene Weg ausschließlich als Rettungsweg und nicht zur An- und Abreise genutzt wird. Die Nutzung des Weges für Rettungsfahrzeuge ist jederzeit zu gewährleisten.
Der in der Bauleitplanung angedachte Rettungsweg muss nochmals überprüft werden, da sich dieser in einem Naturschutzgebiet befindet und nach den Vorschriften für die Rettungsdienste nicht erforderlich ist.
- Auf dem Grundstück des Eigentümers müssen die erforderlichen Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Flächen der Gemeinde und der GTS stehen hierfür nicht zur Verfügung.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 13 |
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |