Auszug - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Wangels für das Gebiet am südwestlichen Ortsrand vom Ferienzentrum Weißenhäuser Strand, bzw. südwestlich der Kreisstraße 48 "Wasser- und Freizeitlandschaft Weißenhäuser Strand" hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Anwesenden die Vorlage.
Grundsätzlich ändert sich nur die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7.
Alle Fraktionen befürworten diese Planung.
Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet am südwestlichen Ortsrand vom Ferienzentrum Weißenhäuser Strand, bzw. südwestlich der Kreisstraße 48 "Wasser- und Freizeitlandschaft Weißenhäuser Strand wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Wangels aufgestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Greifvogelvoliere.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Ostholstein aus Bad Schwartau beauftragt.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 BauGB wird nach § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes für das Gebiet am südwestlichen Ortsrand vom Ferienzentrum Weißenhäuser Strand, bzw. südwestlich der Kreisstraße 48 "Wasser- und Freizeitlandschaft Weißenhäuser Strand und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Kosten trägt die Investorin.
Bemerkung:
Auf Grund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 9 |
Davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |