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Auszug - Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Göhl  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Göhl
Ort: Bahnhofstraße, 23758 Göhl
2020/0295 Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Göhl
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Siems, Myriam
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt anhand der Vorlage. Nach kurzer Aussprache und nach Verlesen des Beschlussvorschlages ergeht folgender

 


Beschluss:
 

Die im Entwurf vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Göhl wird beschlossen. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Göhl vom 11.12.2013.

 

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Göhl auszufertigen.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

11

Davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0