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Auszug - 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet Südstrand hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: "Meerhus"
Ort: Südstrand, 23775 Großenbrode
2021/0112 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet Südstrand
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Reise verlässt wegen Befangenheit den Saal und übergibt den Vorsitz an den 1. Stellvertretenden Bürgermeister Herrn Kruse. Dieser berichtet kurz zum TOP.

 

Gemeindevertreter Knöfler teilt mit, dass die Fraktion in den nächsten Schritten ihre Zustimmung nicht geben werden, sofern die Bedenken nicht mit in die Planung aufgenommen werden. Gemeindevertreter Schröder teilt mit, dass der Entwurf und Auslegungsbeschluss so gefasst werden muss, dass die Bedenken und Wünsche mit aufgenommen werden müssen. Als dann ergeht folgender
 


Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet „dstrand“ soll wie folgt geändert werden: Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Vergrößerung des Campingplatzes und bedarfsgerechten Neuordnung nach der Camping- und Wochenendplatzverordnung.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

Bemerkung:

Auf Grund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:rgermeister Reise.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0

 

rgermeister Reise betritt nach der Abstimmung wieder den Saal und übernimmt wieder den Vorsitz.