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Auszug - 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbroderfähre, südlich der Straße Rethsollskamp, zwischen den Ferienhausanlagen a) Aufstellungsbeschluss b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: "Meerhus"
Ort: Südstrand, 23775 Großenbrode
2021/0124 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbroderfähre, südlich der Straße Rethsollskamp, zwischen den Ferienhausanlagen
a) Aufstellungsbeschluss
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  
 


Beschluss:
 

 

a)      Aufstellungbeschluss

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für ein Gebiet in Großenbroderfähre südlich der Straße Rethsollskamp, zwischen den Ferienhausanlagen die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenbrode aufgestellt. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes, das der Erholung dient Ferienhausgebiet-, um hier den Bau von Ferienhäusern planungsrechtlich zu ermöglichen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das ro PLANUNG kompakt STADT aus Eutin beauftragt.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) gilt durch die bereits durchgeführte öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 35 für diesen Bereich als erfolgt.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt durch die bereits durchgeführte öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 35 für diesen Bereich als erfolgt.

 

b)      Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

  1. Der Entwurf der 20. Änderung des F-Planes der Gemeinde Großenbroder ein Gebiet in Großenbroderfähre südlich der Straße Rethsollskamp, zwischen den Ferienhausanlagen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

 Auf Grund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: rn Koch. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

7

Davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0