Auszug - Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Heringsdorf für das Gebiet: zwischen Görtz und Siggen, zwischen Görtz und dem Lensahner Berg, zwischen Siggen und dem Gut Wulfshof und zwischen Süssau und dem Rauher Berg hier: Aufhebungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert ausführlich den Tagesordnungspunkt. Er verweist auf einen Fehler in der Sitzungsvorlage. Hier ist die Rede vom B-Plan Nr. 5, es müsste jedoch B-Plan Nr. 6 heißen.
Beschluss:
Aufhebungsbeschluss:
- Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Heringsdorf für das Gebiet: zwischen Görtz und Siggen, zwischen Görtz und dem Lensahner Berg, zwischen Siggen und dem Gut Wulfshof und zwischen Süssau und dem Rauher Berg soll aufgehoben werden.
- Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro
Ostholstein aus Bad Schwartau beauftragt.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der
Kostenübernahme zu schließen.
Bemerkung:
Auf Grund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 11 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |