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Auszug - 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen für das Gebiet: Westlicher Bereich Campingplatz Sütel-Strand (Seepark Sütel) hier: Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt. Es werden keine Fragen gestellt.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung geprüft und gemäß der der Vorlage beigefügten Abwägungsempfehlungen beschlossen.
- Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Westlicher Bereich Campingplatz Sütel-Strand (Seepark Sütel)“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt:
- Darlegungen zum regionalen Grünzug und zu Standortalternativen in der Begründung i. S. einer Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Regionalplanung
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Eine erneute landesplanerische Stellungnahme wird ebenfalls eingeholt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 11 |
Davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |