Seiteninhalt

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbrode, südlich der Bahnstrecke Puttgarden-Lübeck, westlich der Strandstraße und nördlich der Straße Am Vogelberg -Strandstraße 1- hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 20.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: "Meerhus"
Ort: Südstrand, 23775 Großenbrode
2021/0232 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbrode, südlich der Bahnstrecke Puttgarden-Lübeck, westlich der Strandstraße und nördlich der Straße Am Vogelberg -Strandstraße 1-
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt und übergibt dann an die Ortsplanerin Frau Teske. Frau Teske erläutert ausführlich das geplante Bauvorhaben und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Der Ausschuss diskutiert ausführlich das Für und Wider dieses geplanten Bauvorhabens.  

 

Folgendes wird vom Ausschussvorsitzenden und den Mitgliedern des Ausschusses beanstandet:

Textteil des Planes Nr. 1.2 Werbeflächen“ sind danach mehrere zulässig. Muss aber auf eine Werbefläche verringert werden.

In der Planung muss festgelegt werden, dass die Energieversorgung durch Solaranlagen bzw. Photovoltaikanlagen gesichert wird.

Begründung:

Seite 4 ist die Zone II richtig dargestellt Wohn-Mischgebiet?

Seite 4 Zone I ist in diesem Bereich die Nutzung der dortigen Wohnungen nicht mehr mit Hauptwohnung möglich (z.B. Haus Belvedere). Tatsächlich werden auch Wohnungen am Südstrand/Am Kai mit Hauptwohnung bewohnt.

Ist das Innenentwicklungskonzept komplett und richtig übernommen worden

Seite 5 Berechnung des verbleibenden Entwicklungspotenzials richtig dargestellt

Seite 6 die Flächen sind nur zum Teil im Eigentum der Gemeinde. Dazu gehört aber nicht das geplante Baugebiet.

Seite 18 Nr. 1 bis 5. Die Wohnungen sollen überwiegend an Feriengäste vermietet werden. Der Investor verkauft die Wohnungen und die neuen Eigentümer können diese dann als Zweitwohnung nutzen. Oder ist der Verkauf der Wohnung wie im Holiday Vital Resort angedacht. Ausschussmitglied Schröder merkt dazu an, dass die Wohnungen, wie schon beim Holiday Vital Resort, verkauft werden (Eigentümer können die Wohnungen nur ganz begrenzt selbst nutzen).

Außerdem müssen auch Mitarbeiterparkplätze mit ausgewiesen werden und nicht nur die für die Ferienwohnungen. 

Lt. Planerin müssen die Mitarbeiterparkplätze in dem Vertrag zum VE-Plan berücksichtigt werden.

 

Die Ortsplanerin müsse diese Dinge in den Unterlagen für die Sitzung der Gemeindevertretung überarbeiten bzw. richtig darstellen. Dies wird von dieser zugesagt.

 

Der Ausschussvorsitzende Peer Knöfler fragt vor der Abstimmung, ob ein Mitglied des Ausschusses zu diesem Beratungspunkt befangen sei. Dies wird von den Ausschussmitgliedern verneint.

 

Die Unterlagen  werden von der Ortsplanerin Frau Teske zur Sitzung der Gemeindevertretung überarbeitet bzw. angepasst.


Beschluss:
 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 41 der Gemeinde Großenbrode r ein Gebiet in Großenbrode, südlich der Bahnstrecke Puttgarden-Lübeck, westlich der Strandstraße und nördlich der Straße Am Vogelberg -Strandstraße 1-und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Die vorgenannten Änderungen bzw. Verbesserungen müssen bis zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung dieser überarbeitet vorgelegt werden.

 

 

 

  

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.  


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

7

Davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Stimmenenthaltungen:

0