Seiteninhalt

Auszug - Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Wangels für das Gebiet des Gutes Friederikenhof, nördlich der Bundesstraße 202 und südlich der Ostsee a) Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss  

Sitzung des Umwelt-, Bau- und Tourismusausschusses der Gemeinde Wangels
TOP: Ö 9
Gremium: Umwelt-, Bau- und Tourismusausschuss der Gemeinde Wangels Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule in Hansühn
Ort: Ostseestraße 23, Hansühn, 23758 Wangels
2021/0271 Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Wangels für das Gebiet des Gutes Friederikenhof, nördlich der Bundesstraße 202 und südlich der Ostsee
a) Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Stadtplaner Herr Nagel erläutert anhand einer Präsentation die Planung. 
 


Beschluss:
 

 

a)      Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 20 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit beiliegendem Abwägungsergebnis geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)      Satzungsbeschluss

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Wangels r das Gebiet des Gutes Friederikenhof, nördlich der Bundesstraße 202 und südlich der Ostsee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10  BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtswirksame Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse "www.amt-oldenburg-land.de" eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

9

Davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0