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Auszug - 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heringsdorf für das Gebiet: Süssau-Strand hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende verliest den Sachverhalt.
Beschluss:
Aufstellungbeschluss
- Der B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Heringsdorf für das Gebiet: Süssau-Strand soll geändert werden. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Wohnmobilplatzes auf einer Teilfläche des vorhandenen Strandparkplatzes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Ostholstein aus Bad Schwartau beauftragt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
Bemerkung:
Auf Grund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 8 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |