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Auszug - 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heringsdorf für Flächen nordwestlich von Heringsdorf, südöstlich von Klötzin, nordwestlich angrenzend an die Autobahn A1, nördlich und südlich der Straße "Am Kellerkamp" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Tourismusausschusses der Gemeinde Heringsdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Bau-, Umwelt- und Tourismusausschuss der Gemeinde Heringsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Fargemiel
Ort: Adolf-Schwark-Straße 5, Fargemiel, 23777 Heringsdorf
2021/0306 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heringsdorf für Flächen nordwestlich von Heringsdorf, südöstlich von Klötzin, nordwestlich angrenzend an die Autobahn A1, nördlich und südlich der Straße "Am Kellerkamp"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verliest den Sachverhalt.

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender Beschluss: 
 


Beschluss:
 

 

Aufstellungbeschluss

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für Flächen nordwestlich von Heringsdorf, süstlich von Klötzin, nordwestlich angrenzend an die Autobahn A1, nördlich und südlich der Straße "Am Kellerkamp" die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heringsdorf aufgestellt. Ziel der Planung ist der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Ostholstein aus Bad Schwartau beauftragt.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

Bemerkung:

 Auf Grund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.  

  


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

8

Davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0