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Auszug - Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Heringsdorf für Flächen nordwestlich von Heringsdorf, südöstlich von Klötzin, nordwestlich angrenzend an die Autobahn A1, nördlich und südlich der Straße "Am Kellerkamp" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Tourismusausschusses der Gemeinde Heringsdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Bau-, Umwelt- und Tourismusausschuss der Gemeinde Heringsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Fargemiel
Ort: Adolf-Schwark-Straße 5, Fargemiel, 23777 Heringsdorf
2021/0307 Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Heringsdorf für Flächen nordwestlich von Heringsdorf, südöstlich von Klötzin, nordwestlich angrenzend an die Autobahn A1, nördlich und südlich der Straße "Am Kellerkamp"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Ausschussvorsitzende verliest den Sachverhalt. Sodann erläutern die Vorhabenträger Herr Büsching und Herr Henning anhand einer Präsentation die Planungen.

 

Auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wurde die Regelung einer finanziellen Beteiligung in das EEG aufgenommen. Diese Konzessionsabgabe würde für die Gemeinde Heringsdorf eine Einnahme von 50.000,00 €/Jahr bedeuten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Betreiber, den Standort für eine Dauer von 30 Jahren in der Gemeinde einzurichten. 
 


Beschluss:
 

 

Aufstellungbeschluss

  1. Für Flächen nordwestlich von Heringsdorf, süstlich von Klötzin, nordwestlich angrenzend an die Autobahn A1, nördlich und südlich der Straße "Am Kellerkamp" wird ein B-Plan aufgestellt. Ziel der Planung ist der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Ostholstein aus Bad Schwartau beauftragt.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

Bemerkung:

 Auf Grund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

8

Davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0