Auszug - Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Heringsdorf für Flächen nordwestlich von Heringsdorf, südöstlich von Klötzin, nordwestlich angrenzend an die Autobahn A1, nördlich und südlich der Straße "Am Kellerkamp" hier: Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende verliest den Sachverhalt. Sodann erläutern die Vorhabenträger Herr Büsching und Herr Henning anhand einer Präsentation die Planungen.
Auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wurde die Regelung einer finanziellen Beteiligung in das EEG aufgenommen. Diese Konzessionsabgabe würde für die Gemeinde Heringsdorf eine Einnahme von 50.000,00 €/Jahr bedeuten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Betreiber, den Standort für eine Dauer von 30 Jahren in der Gemeinde einzurichten.
Beschluss:
Aufstellungbeschluss
- Für Flächen nordwestlich von Heringsdorf, südöstlich von Klötzin, nordwestlich angrenzend an die Autobahn A1, nördlich und südlich der Straße "Am Kellerkamp" wird ein B-Plan aufgestellt. Ziel der Planung ist der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Ostholstein aus Bad Schwartau beauftragt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
Bemerkung:
Auf Grund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 8 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |