Auszug - Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2016 - 2020 der Gemeinde Heringsdorf Stellungnahme zum Prüfungsbericht gemäß § 28 Nr. 21 GO und § 7 Absatz 3 KPG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende verliest den Tagesordnungspunkt. Der Bürgermeister erläutert kurz die Feststellungen des Prüfungsamtes. Anschließend ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Stellungnahmen zum Prüfungsbericht der Haushaltsjahre 2016 – 2020:
V.1.2 Hundesteuersatzung
Stellungnahme:
Die Bemerkungen zu a) und b) werden in einer in 2022 zu überarbeitenden Satzung berücksichtigt.
Gleichzeitig soll eine systemische Umstellung der Veranlagung derart erfolgen, dass die Steuerforderung als Vorauszahlung in Ansatz gebracht wird, so dass auch dieser Anregung Rechnung getragen wird. Dies bedeutet, dass entsprechend mit einem (zweiten) Steuerbescheid für Abrechnungszwecke im jeweiligen Folgejahr gearbeitet werden muss.
V.2.1 Abwasserbeseitigung
Stellungnahme:
Die grundlegende Überarbeitung des bestehenden Satzungsrechtes ist für das 2. Halbjahr 2022 vorgesehen. Es bedarf hierzu einer umfassenden Vorplanung, um das notwendige Satzungsrecht zu schaffen.
Stellungnahme:
Im Rahmen der notwendigen Nachkalkulationen für die Jahre 2019 – 2021 werden die tatsächlich angefallenen Kosten der Abwasserbeseitigung berücksichtigt. Im Rahmen der Nachkalkulation werden dann auch die Verwaltungskosten anteilig aufgenommen. Die Berücksichtigung erfolgt auf Grundlage der angeschlossenen Haushalte. Dieses ist notwendig, damit die Verwaltungskostenanteile nicht dauerhaft zu Lasten der allgemeinen Amtsumlage abgerechnet werden, sondern sachgerecht im Bereich der Abwasserbeseitigung. Die Nachkalkulation der Jahre 2019 – 2021 und die Vorkalkulation werden umgehen erfolgen und der Vertretung vorgelegt.
Stellungnahme:
Im Rahmen der notwendigen Nachkalkulationen für die Jahre 2019 – 2021 wird auch die Zuführung zu der notwendigen Sonderrücklage berücksichtigt. Ab dem Kalkulationsjahr 2022 wird diese Zuführung aufgenommen und ggf. in einem Nachtragshaushalt abgebildet. Diese Berücksichtigung wird anschließend im Rahmen der Nachkalkulation erfasst und abgerechnet.
V.2.4 Benutzungsentgelte für öffentliche Einrichtungen
Stellungnahme:
Die grundlegende Überarbeitung des bestehenden Satzungsrechtes ist für das 2. Halbjahr 2022 vorgesehen. Es bedarf hierzu einer umfassenden Vorplanung, um das notwendige Satzungsrecht zu schaffen.
V.3.3 Tourismusabgabe
Stellungnahme:
Die Anregung des GPA, abzuwägen, das gesamte Gemeindegebiet in die Abgabeerhebung einzubeziehen, wird zur weiteren Entscheidung den politischen Gremien in den nächsten Sitzungen vorgelegt werden.
Die weitere Empfehlung des GPA, eine Umstellung des Abgabemaßstabes auf den vorteilsorientierten umsatzbezogenen Maßstab vorzunehmen, wird gleichzeitig den politischen Gremien zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 8 |
Davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |