Seiteninhalt
Drucksache - 2018/0199
|
|
Sachverhalt:
Auf die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird verwiesen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung bedarf keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2018 ist zu erlassen.
Anlage/n:
Nachtragshaushaltssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachtragshaushaltssatzung (8 KB) |