Drucksache - 2018/0207
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Sachverhalt:
Die Betreiber des Campingplatzes Blank-Eck haben mit Schreiben vom 15.06.2018 die Einrichtung eines Hundestrandabschnitts im Bereich des Badestrandes beantragt. Hierzu haben die Betreiber im Vorwege eine Umfrage bei den Nutzern des Campingplatzes gestartet. Danach wird eine Einrichtung nordöstlich der Slipanlage bevorzugt. Abfallbehälter für die Entsorgung der Hundekotbeutel sowie Spender werden vom Campingplatz gestellt.
Sollte sich die Gemeinde für die Einrichtung eines Hundestrandabschnitts aussprechen, so müsste die Gemeinde den entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) einreichen. Da sich der geplante Hundestrandabschnitt bis zur Steilküste ausdehnt, könnte unter Umständen die UNB die Genehmigung aus naturschutzrechtlichen Belangen jedoch versagen. Hier ist im Vorwege eine Abstimmung mit der UNB erforderlich. Eine mögliche Verlagerung des Hundestrandabschnitts in den Badestrandbereich wurde aufgrund der v.g. Umfrage nicht gewünscht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der Einrichtung eines Hundestrandabschnitts nordöstlich der Slipanlage zu. Nach erfolgter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung zu stellen.
Anlage/n:
Lagepläne
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1 | Lagepläne (531 KB) |