Drucksache - 2016/0104
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Sachverhalt:
Gemäß § 94 Abs. 5 Gemeindeordnung prüft anstelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Jahresrechnung, damit der Bürger-meister diese, zusammen mit dem Schlussbericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahres-rechnung, der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen kann. Gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung beschließt die Gemeindevertretung die Jahresrechnung.
Als Prüfungsunterlagen dienen:
-die Einnahmen- und Ausgabenbelege
-die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres einschließlich
Nachträge
-der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung
Der Erläuterungsbericht ist dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird beschlossen.
Anlage/n:
Erläuterungsbericht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erläuterungsbericht (663 KB) |