Drucksache - 2018/0212
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Sachverhalt:
Rechtsgrundlage:
- Ernennung zur/zum Ehrenbeamtin / Ehrenbeamten gemäß § 12 Abs. 2 GkZ
- Unterzeichnung der Ernennungsurkunde gemäß §§ 11 Abs. 2, 12 Abs. 2 GkZ
Ablauf:
Das älteste Mitglied der Schulverbandsversammlung, Frau/Herr , nimmt die Ernennung von Frau / Herrn zur / zum Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung, zugleich Schulverbandsvorsteher/in, vor.
Die Ernennungsurkunde wird ausgehändigt.
Sodann wird die / der Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung, zugleich Schulverbandsvorsteher/in, Frau / Herr durch das älteste Mitglied der Schulverbandsversammlung vereidigt.
Über die Vereidigung wird eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
keine