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Drucksache - 2018/0255
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Sachverhalt:
Die Mitglieder, die nicht der Gemeindevertretung angehören, werden von dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. ($ 46 Abs. 6 Gemeindeordnung)
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
keine