Seiteninhalt

Drucksache - 2018/0265  

Betreff: Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Wangels
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Urhammer, Martin
Beratungsfolge:
Geschäftsausschuss der Gemeinde Wangels Beratung und Empfehlung
18.10.2018 
Sitzung des Geschäftsausschusses der Gemeinde Wangels geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit kam es bezüglich des § 4 Absatz 2 Nr. a der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Wangels häufig zu Unmut der Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde Wangels.

 

In § 4 Absatz 2 Nr. a heißt es:

 

Als Straßenfrontmeter gilt bei einem Grundstück, das nicht an die zu reinigende Straße grenzt, aber von ihr erschlossen wird: Die Hälfte der längsten Ausdehnung des Grundstücks parallel zur Straße:

 

Die Grundstückseigentümer besitzen ein Grundstück in einer Straße, in der die maschinelle Straßenreinigung nicht stattfindet. Diese findet aus zwei unterschiedlichen Gründen nicht statt. Entweder handelt es sich um einen wassergebundenen Weg oder die Straße zum Grundstück ist zu klein, dass die Kehrmaschine nicht hineinfahren kann und dort auch die Möglichkeit zum Wenden besteht.

 

Als Beispiele für wassergebundene Wege führe ich die Grundstücke der Dorfstraße 36, 38, 38a und 40 in Döhnsdorf oder die Straßen Sandkuhlenweg und Zum Wiesengrund in Grammdorf an.

Als Beispiele für die zu kleine Zuwegung zum Grundstück sind die Hausnummern 4b, 4c, 8 und 10 der Straße Am Messin genannt. Diese Grundstückseigentümer zahlen einen Anteil an den Straßenreinigungsgebühren, müssen die Straße vor ihrem Grundstück aber zusätzlich noch sauber halten.

 

In der Anlage sind die entsprechenden Kartenausschnitte zur besseren Übersicht beigefügt.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten, ob auch weiterhin Grundstückseigentümer veranlagt werden, deren Grundstücke nicht an die zu reinigende Straße grenzen, aber von ihr erschlossen werden, ein anderer Abrechnungsmaßstab angewendet oder ob eine entsprechende Nachtragssatzung vorbereitet werden soll.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Kartenausschnitte Straßenreinigung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kartenausschnitte Straßenreinigung (855 KB)