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Drucksache - 2018/0268  

Betreff: 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Empfehlung
29.10.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gremersdorf ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Beschlussfassung
01.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits am 21.04.2016 gefasst. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belande sowie nach Durchführung eines öffentlichen Unterrichtungs- und Erörterungstermins kann nunmehr das Verfahren mit dieser Beschlussfassung weitergeführt werden. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

-                                                                                                                                          

a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

 

Die als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

b)      Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

  1. Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 

 

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Anlage/n:

Beschlussempfehlungen

Planzeichnung

Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussempfehlungen (1020 KB)      
Anlage 2 2 Planzeichnung (2526 KB)      
Anlage 3 3 Begründung (1393 KB)