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Drucksache - 2018/0287  

Betreff: Lärmaktionsplan der Gemeinde Großenbrode
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Kohlscheen, Johannes
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
19.09.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
25.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 Lärmaktionspläne sind von den Gemeinden gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der bestehende Lärmaktionsplan der Gemeinde Großenbrode, welcher im Rahmen der Ersatzvornahme gemäß § 125 GO durch den Landrat des Kreises Ostholstein anstelle der Gemeinde Großenbrode am 05.03.2018 aufgestellt wurde, beinhaltet die Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 und ist damit nunmehr zu überprüfen.

 

Die strategischen Lärmkarten, welche die Grundlage hierfür bilden, wurden seitens des zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein bereits überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten stehen unter www.umweltdaten-landsh.de/laermatlas zur Verfügung. Der Gemeinde Großenbrode wurde vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 übermittelt. Die Lärmsituation der Gemeinde Großenbrode bleibt im Vergleich zum Jahr 2012 im Ergebnis unverändert, sodass der bestehende Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden kann.

 

Der Entwurf dieses überarbeiteten Lärmaktionsplanes, eine Anlage mit der Übersicht über Immissionsgrenz-, Auslöse- und Richtwerte im Bereich des Lärmschutzes sowie der Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Großenbrode vom 05.03.2018 gemäß § 47d BimSchG sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 Variante 1:

 

Der anliegende Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Großenbrode wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und aufgestellt.

Der Entwurf des Planes ist öffentlich auszulegen.

 

Variante 2:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, ein entsprechendes Gutachterbüro zu beauftragen. Evtl. Kosten sind im Nachtragshaushalt einzuplanen. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-          Entwurf Lärmaktionsplan

-          Anlage mit der Übersicht über Immissionsgrenz-, Auslöse- und Richtwerte im Bereich des Lärmschutzes

-          Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Großenbrode vom 05.03.2018 gemäß § 47 d BimSchG

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Lärmaktionsplan (144 KB)      
Anlage 2 2 Anlage mit der Übersicht über Immissionsgrenz-. Auslöse- und Richtwerte im Bereich des Lärmschutzes (77 KB)      
Anlage 3 3 Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Großenbrode vom 05.03.2018 gem. § 47 d BimSchG (537 KB)