Drucksache - 2018/0297
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Sachverhalt:
Für den Umbau- und Ausbau des Seebrückenvorplatzes und der Promenade hat die Gemeinde einen Förderantrag gestellt. Dieser wurde bewilligt.
Die Gemeinde ist als Erstempfängerin der Zuwendung ermächtigt, diese an die Großenbrode Tourismus Service und Grundstücks GmbH & Co. KG (Endbegünstigte) weiterzuleiten. Die Weiterleitung der Zuwendung darf ausschließlich zur Umsetzung der im Zuwendungs-bescheid definierten Zwecke erfolgen.
Die Gemeinde als Erstempfängerin der Zuwendung für das Gesamtprojekt ist dem Zuwendungsgeber für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel verantwortlich und nachweispflichtig. Die Gemeinde hat vor Weiterleitung der Zuwendung an die Endbegünstigte sicherzustellen, dass die in dem Bewilligungsbescheid geregelten Auflagen eingehalten werden.
Hierfür ist es erforderlich, dass mit der Großenbrode Tourismus Service und Grundstücks GmbH & Co. KG ein Weiterleitungsvertrag und ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird. Die Entwürfe des Weiterleitungsvertrages und des Nutzungsvertrages liegen der Vorlage als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
Dem Weiterleitungsvertrag und dem Nutzungsvertrag wird zugestimmt.
Anlage/n:
Weiterleitungsvertrag und Entwurf Nutzungsvertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Weiterleitungsvertrag (01.08.2018) (117 KB) | ||||
2 | Nutzungsvertrag (81 KB) |