Drucksache - 2018/0305
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Sachverhalt:
Eine erneute öffentliche Auslegung des Bauleitplanes erfolgte in der Zeit vom 16. Juli 2018 bis 01. August 2018.
Beschlussvorschlag:
1.Die während der erneuten öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wangels für die Gebiete im Ferienzentrum Weissenhäuser Strand, zwischen Dünenweg, Campingplatz Triangel, Kreisstraße 48 und Brök sowie zwischen Kreisstraße 48, Waldfläche, Naturschutzgebiet Wesseker See und Wasserlandschaft "Columbus-Park", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-oldenburg-land.de/Bauen&Wirtschaft/Bauleitplanung eingestellt wird.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Abwägungsergebnis
Planzeichnung
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwägungsergebnisse (147 KB) | ||||
2 | Planzeichnung (2813 KB) | ||||
3 | Begründung (1182 KB) |