Drucksache - 2018/0315
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Sachverhalt:
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie den zweiten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I-III (Sachthema Windenergie) beschlossen. Damit wurde ein neues Beteiligungsverfahren eingeleitet, in dem die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Dieses Beteiligungsverfahren endet am 03. Januar 2019 und erfolgt über ein Online-Beteiligungsverfahren unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung.
Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergie zu finden. Die Auslegung von Unterlagen in Papierform erfolgt ausschließlich derzeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten und liegen damit in der Amtsverwaltung nicht zur Einsichtnahme vor.
Der Sitzungsvorlage ist der Textteil zum Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans beigefügt. Diesem sind wesentliche Informationen, wie z.B. Abstandsflächen, zu entnehmen.
Im Gemeindegebiet Großenbrode sind gemäß diesem Entwurf keine Vorrangflächen für Windenergie vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Großenbrode gibt keine / gibt folgende Stellungnahme zum zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie zum zweiten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I-III ab:…
Anlage/n:
Textteil zum Entwurf der Teilaufstellung Regionalplan
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Anlagen: | |||||
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1 | Textteil (230 KB) |