Drucksache - 2018/0316
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Sachverhalt:
Ein Anlieger aus Neuratjensdorf ist an die Gemeinde herangetreten und bittet um die Durchführung einer Bauleitplanung, um die Errichtung einer Halle für seinen Gewerbebetrieb zu ermöglichen. Dies kann durch eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgen.
Die Planungskosten werden mittels eines städtebaulichen Vertrages auf den Vorhabenträger umgelegt.
Beschlussvorschlag:
- Für ein Gebiet in Neuratjensdorf wird die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat aufgestellt.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Lageplan
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Anlagen: | |||||
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1 | Lageplan (1238 KB) |