Drucksache - 2018/0322
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Sachverhalt:
Die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein werden derzeit vom zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein fortgeschrieben. Diese Pläne enthalten Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Es werden hierin bspw. Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Gebiete aus dem Europäischen Netz Natura 2000 dargestellt. Neue Festsetzungen werden hierdurch nicht getroffen.
Die Landschaftrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Bei Planungen der Gemeinden, die sich auf die Natur und Landschaft auswirken können, sind sie zu berücksichtigen.
Eine Zusammenfassung der Planung liegt als Anlage der Sitzungsvorlage bei. Die sehr umfangreichen Pläne und Dokumente liegen derzeit in den Kommunen für die Öffentlichkeit aus und können damit auch in der Amtsverwaltung eingesehen werden. Gleichzeitig stehen die Unterlagen auf der Homepage https://bolapla-sh.de zur Einsicht zur Verfügung. Auf Grund des enormen Umfanges ist eine Übersendung des Entwurfes als Anlage zur Sitzungsvorlage nicht möglich.
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, zu dieser Planung bis zum 28.02.2019 eine Stellungnahme abzugeben.
Beschlussvorschlag:
Seitens der Gemeinde Großenbrode wird keine / folgende Stellungnahme abgegeben:…
Anlage/n:
Information Landschaftsrahmenplan
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1 | Information Landschaftsrahmenplan (426 KB) |